Die Insel Sylt Tourismus-Service GmbH vermietet ab dem 01. Februar 2026 Räume zur gastronomischen Nutzung in exponierter Lage auf der Oberen Strandpromenade in Westerland / Sylt. Die Gesamtfläche der Gastronomieräume beträgt ca. 660 m². Zum Mietobjekt gehören Sanitäreinrichtungen, Wirtschaftsräume sowie eine seeseitige Außenterrasse mit Pavillon. Der beigefügte Grundrissplan gibt Ihnen eine Übersicht zu den räumlichen Verhältnissen des Mietobjektes. Der Mietgegenstand wird leer vermietet. Zweck der Vermietung: Die Vermietung des Objektes erfolgt zum Betrieb eines Restaurants / Cafés. Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen. Wünschenswert vom zukünftigen Betreiber ist neben dem Restaurant- / Café-Betrieb die Bewirtschaftung von Tagungen / Kongressen und Veranstaltungen wie z.B. Theaterabende, Musikevents, Tanzveranstaltungen in den Räumen des dem Mietgegenstand angeschlossenen Congress Centrum Sylt. Eigenveranstaltungen des Vermieters: Der Vermieter veranstaltet jedes Jahr in der Saison von Mai bis Oktober auf der Westerländer Promenade die „Musik am Meer“ mit täglichen Musikevents. Wünschenswert vom zukünftigen Betreiber ist als Ausweichmöglichkeit für Schlechtwetterphasen die unentgeltliche Bereitstellung von Räumlichkeiten innerhalb des Mietgegenstandes zur Durchführung der Musikevents. Für diesen Fall werden sogenannte Ausweichpläne im Vorlauf vom Vermieter an den Mieter gegeben. Führung des Mietobjektes: Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in einem Stil zu führen, der dem Niveau des Hauses und des Markenleitbildes des ISTS (siehe Anlage) entspricht. Mietzeit: Der Beginn des Mietverhältnisses richtet sich nach den Vereinbarungen, die in den Vertragsverhandlungen getroffen werden. Die Vertragslaufzeit wird nach Absprache festgelegt, sollte aber eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren nicht unterschreiten. Mietzins: Der Bewerber wird gebeten, dem ISTS nach sorgfältiger Kalkulation ein realistisches Mietzinsangebot vorzulegen. Bei der Bewerberauswahl wird neben den persönlichen und fachlichen Kriterien auch das Höchstgebot in die Bewertung einfließen. Die Zahlungsweise wird in den Vertragsverhandlungen besprochen. Pflichten des Mieters: Der Mieter trägt alle mit dem Mietobjekt zusammenhängenden Kosten für die laufende Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung einschließlich der Schönheitsreparaturen. Verkehrssicherungspflicht: Die Verkehrssicherungspflicht im Bereich des Mietgegenstandes wird dem Mieter übertragen. Sonstiges: Änderungen und Ergänzungen dieser Rahmenvorgaben bleiben vorbehalten. Weitere Details werden im abzuschließenden Mietvertrag geregelt. Bewerbungsfrist: Ein schriftliches Mietzinsangebot mit Betriebskonzept sowie Angaben zum beruflichen Werdegang und den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln richten Sie bitte bis zum 15. Mai 2025 an Insel Sylt Tourismus-Service GmbH z.Hd. Frau Nickel
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf www.ahgzimmo.de, Objekt 10107757 - vielen Dank!